1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Hochzeitsreportagen, die von Thomas Hinder Fotografie durchgeführt werden.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme der Offerte durch den Auftraggeber zustande. Mit der Auftragsbestätigung gelten sämtliche vereinbarten Leistungen sowie diese AGB als akzeptiert.
3. Buchung und Anzahlung
Mit der schriftlichen Bestätigung der Offerte gilt die Hochzeitsreportage als verbindlich gebucht.
Bei Reportagen ab 8 Stunden ist eine Anzahlung von CHF 1'000.– fällig. Die Reservation des Hochzeitstermins erfolgt erst nach Eingang der Anzahlung.
4. Rücktritt und Annullierung
Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
Nach Ablauf dieser Frist gelten folgende Annullierungskosten, unabhängig vom Grund der Absage oder Verschiebung:
- bis 6 Monate vor dem Hochzeitstermin: 40 % des vereinbarten Honorars
- ab 6 Monate bis 30 Tage vor dem Hochzeitstermin: 80 % des vereinbarten Honorars
- ab 30 Tagen vor dem Hochzeitstermin: 100 % des vereinbarten Honorars
Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den Annullierungskosten verrechnet.
5. Reklamationen
Beanstandungen hinsichtlich Inhalt, Qualität oder Zustand des gelieferten Bildmaterials sind innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als genehmigt.
6. Honorar und Zahlungsbedingungen
Das vereinbarte Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 8.1 %), sofern diese geschuldet ist.
Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung der Bilder ohne Abzüge zahlbar.
7. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für die private Verwendung der gelieferten Bilder.
Die Bilder dürfen beliebig oft gespeichert, ausgedruckt sowie an Familie und Freunde weitergegeben werden.
Eine kommerzielle Nutzung, der Weiterverkauf oder die Teilnahme an Wettbewerben ist ohne schriftliche Zustimmung von Thomas Hinder Fotografie nicht gestattet.
8. Verwendung der Bilder durch den Fotografen
Thomas Hinder Fotografie ist berechtigt, ausgewählte Bilder für Eigenwerbung zu verwenden. Dies umfasst insbesondere:
- Website
- Portfolio
- Social Media
- Ausstellungen
- Wettbewerbe
- Drucksachen
- Weitergabe an an der Hochzeit beteiligte Dienstleister (z. B. Floristen, Wedding Planner oder Hochzeitslocations) zur Präsentation ihrer Arbeit.
Es werden ausschliesslich geschmackvolle Bilder veröffentlicht. Fotografien, welche die Privatsphäre verletzen oder kompromittierend wirken könnten, werden nicht verwendet. Namen oder persönliche Angaben der Brautpaare werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht veröffentlicht.
9. RAW-Dateien
Die RAW-Dateien bleiben Eigentum von Thomas Hinder Fotografie und werden nach Abschluss der Bildbearbeitung nach einigen Monaten gelöscht. Eine Herausgabe der RAW-Dateien ist ausgeschlossen.
10. Archivierung
Die fertig bearbeiteten JPG-Bilder werden mindestens fünf Jahre archiviert. In der Regel erfolgt die Archivierung deutlich länger.
Trotz sorgfältiger Datensicherung empfiehlt Thomas Hinder Fotografie dem Auftraggeber, unmittelbar nach Erhalt der Bilder eigene Sicherheitskopien anzulegen. Für Datenverluste nach der Auslieferung kann keine Haftung übernommen werden.
11. Ausfall des Fotografen
Sollte Thomas Hinder Fotografie aufgrund schwerer Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt die Hochzeitsreportage nicht durchführen können, wird nach Möglichkeit ein gleichwertiger Ersatzfotograf organisiert.
Ist der Ausfall mehr als 12 Stunden vor Beginn der Hochzeit bekannt, wird alles unternommen, um einen geeigneten Ersatz zu finden.
Sollte der Ausfall unerwartet am Hochzeitstag eintreten und kein Ersatzfotograf verfügbar sein, werden bereits geleistete Anzahlungen vollständig zurückerstattet. Zusätzlich wird – sofern möglich – ein Ersatzshooting angeboten.
Thomas Hinder Fotografie weist darauf hin, dass ein solcher Fall in über 15 Jahren Tätigkeit als Hochzeitsfotograf noch nie eingetreten ist.