Thomas Hinder – Hochzeitsfotografie
Thomas Hinder Hochzeitsfotografie

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Thomas Hinder Fotografie durchgeführten Hochzeitsreportagen

2. Sie gelten als vereinbart mit Unterschrift der Offerte

3. Durch schriftliche Bestätigung der vom Fotografen zugestellten Offerte gilt ein Auftrag (Hochzeitsreportage) als gebucht und eine Anzahlung (bei Reportagen ab 8 Stunden) von Sfr. 1000.– wird fällig.

4. Der Auftraggeber hat ein Widerrufsrecht innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss. Dies muss schriftlich mitgeteilt werden. Sollte die Hochzeit nach dieser Frist unabhängig des Grundes durch Annulation/Verschiebung seitens des Auftraggeber nicht zustande kommen, sind bis 6 Monate vor der Hochzeit 40%, ab 6 Monaten 80% des offerierten Preises und ab 30 Tagen vor dem Termin 100% des offerierten Preises zu bezahlen.

5 Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 20 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.

6 Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich 7.7% Mehrwertsteuer geschuldet und zahlbar innert 14 Tagen ab Rechnungstellung und Lieferung des Bildmaterials.

7 Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung der Bilder die Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im privaten Rahmen. Die Bilder dürfen kopiert und an Freunde, Familie etc.weitergegeben werden.

8 Der Fotograf darf das Bildmaterial für Eigenwerbung verwenden, d.h. u.a. auf seiner Website abbilden, für Fotowettbewerbe, Socialmedia etc. verwenden, wie auch an Dritte weitergeben (zum Beispiel Dienstleister die an der Hochzeit tätig waren und diese auf Ihrer Website abbilden möchten). Bilder welche in irgendwelcher Form kompromittierend wirken könnten, werden nicht veröffentlicht. Namen werden nicht angegeben.

9 RAW-Dateien, bleiben Eigentum des Fotografen und werden einige Monate nach der Hochzeit gelöscht

10 JPG Bilddaten werden durch den Fotografen mindestens 5 Jahre (normalerweise Lebenslänglich) archiviert und können im Notfall angefordert werden. Der Kunde sollte selber auch ein Kopie der Daten machen, Datenträger können kaputt gehen.

11 Sollte ein Ausfall des Fotografen durch schwere Krankheit oder Unfall frühzeitig*, d.h. mehr als 12 Stunden vorher bekannt sein, sorgen wir für einen Ersatzfotografen.Sollte sich der Ausfall am Hochzeitstag* ereignen (*was in über 10 Jahren noch nie der Fall war) wird die Anzahlung zurückerstattet, nach Möglichkeit auch ein Ersatzfotograf aufgeboten und ein Ersatzshooting angeboten.